Haben Sie etwas getrunken?

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Oft gibt es nicht einmal einen Anlass wie Schlangenlinien oder einen Unfall. Sie wurden von der Polizei angehalten? Sie haben gepustet, dann folgte die Blutalkoholkontrolle. Das Ergebnis ist noch nicht einmal bekannt. Den Führerschein mussten Sie an Ort und Stelle abgeben?

Betroffene, die mich als Anwalt in Berlin einschalten, stellen sich in dieser Situation folgende und auch andere Fragen:

  • Droht mir ein Fahrverbot oder mehr?
  • Handelt es sich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat?
  • Was droht für eine Sanktion?
  • Wie lange muss ich auf den Führerschein verzichten?
  • Was zählt, das Pusten oder die Blutwerte?
  • Nutzt mir nach einer Blutprobe, dass diese mehr als eine Stunde nach dem ich angehalten wurde, entnommen wurde?
  • War eine Blutprobe überhaupt rechtmäßig?
  • Muss ich zur MPU, also zum sog. Idiotentest?
  • Nutzt es mir, wenn ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin?
  • Sollte ich zum Anwalt?
  • Kann ein Anwalt für mich überhaupt etwas erreichen?
  • Wenn ich einen Anwalt aufsuche, jetzt oder erst dann, wenn mir ein Schreiben der Polizei ins Haus flattert?
  • Sollte ich zum Anwalt in der Nachbarschaft oder zum Spezialisten (macht das nicht ohnehin jeder Anwalt)?
  • Sollte ich auf ein Schreiben der Polizei reagieren oder sollte ich genau das lieber nicht tun?
  • Nutzt mir, dass ich bisher (bis auf kleinere Verstöße) nie auffällig war?
  • Was kann ich jetzt (also im Nachhinein) tun, um meine Situation zu verbessern?
  • Droht mir eine Abmahnung oder gar eine Kündigung?
  • Zahlt für ein solches Verfahren meine Rechtsschutzversicherung?
  • Wie lange dauert so ein Verfahren, lässt es sich beschleunigen?
  • Erfährt der Dienstherr bei Beamten von der Sache?
  • Muss ich mich nach Beendigung der Angelegenheit als vorbestraft bezeichnen, steht das im Führungszeugnis?
  • Erfährt bei Ärzten, Apothekern oder Rechtsanwälten die jeweilige Kammer von der Sache?
  • Muss ich mich wirklich einer Gerichtsverhandlung stellen, also mir sagen lassen, dass ich das nicht tun dürfe (das weiß ich auch jetzt schon …) oder lässt sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden?

Wenn Sie sich nur drei der hier aufgeworfenen Fragen stellen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie würden sich hier nicht informieren und für Sie ist der Führerschein nicht nebensächlich. Nach mehreren tausend Fällen, die ich wegen Alkohol am Steuer geführt habe, wage ich zu sagen, dass kein Fall aussichtslos ist, kein Fall wie der andere Fall ist und dass die Folgen wesentlich vom Anwalt und dem Betroffenen beeinflusst werden können.

Ich berate und vertrete Sie gerne, in Berlin und bundesweit.