Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – kein Idiotentest

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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Sie ist eine ernstzunehmende Hürde und „kann“ oder „ist“ (je nach Voraussetzungen) anzuordnen.

Sie enthält eine konkrete Fragestellung, die die Behörde in ihrer Anordnung aufwirft. Die Fahrerlaubnisbehörde interessiert bei einem Punktesünder nicht sein Umgang mit Alkohol.

Weil sie angeordnet wird, ist es nicht möglich im Wege voreilenden Gehorsams eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung beizubringen, um so Zweifel an der Fahreignung zu zertreuen.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist kein Glückspiel, kein intellektuelles Kräftemessen und es geht auch nicht darum, sich als reuiger Sünder zu präsentieren („ … das kommt nicht mehr vor und tut mir auch aufreichtig leid …“. Es handelt sich um eine prognostische Entscheidung. Es geht darum, ob aus Sicht des Gutachters in Zukunft zu erwarten ist, dass …

Hier ist hilfreich, wenn sie Ihre Problematik aufgearbeitet haben. Wenn Sie in einer Begutachtung erklären, Sie hätten mit Alkohol kein Problem, obwohl Sie eine Alkholfahrt mit 2,0 ‰ hinter sich hatten (wohlgemerkt: Ohne Auffälligkeiten), werden Sie mit Sicherheit keinen Erfolg bei der Untersuchung haben.

Weil die MPU eine ernstzunehmende Hürde ist, sollte sie auch gut vorbereitet sein. Hierzu empfehle ich eine verkehrspsychologische Einzelintervention bei einem wirklich guten Verkehrspsychologen oder einer guten Verkehrspsychologin. In diesem Bereich verdienen eine Menge Leute ihr Geld damit, dass für den Betreffenden der Führerschein (genauer gesagt: die Fahrerlaubnis) von existenzieller Bedeutung ist.

Es nutzt einem Punktesünder nichts, wenn er in einem kleinen Kreis sitzt (zwischen einem Gewohnheisttrinker, einem Dorgenkonsumenten und einer Person die zu aggressivem Verhalten neigt) und ein Referent berichtet von seinen Erfahrungen mit der Medizinisch-Psychologische Untersuchung – nur zu meistern mit seiner Hilfe und nach Zahlung eines saftigen Honorars. Hier hilft aus meiner Sicht nur, wenn jemand sich um IHR Problem kümmert – individuell. Anderenfalls können Sie Ihr Geld ebeno aus dem Fenster werfen.

Verkehrspsychologsicher Rat kostet Geld, die zweite Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist i.d.R. die teuere Alternative.

Wenn z.B. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung zwingend ist, weil ihr eine Alkoholfahrt mit 1,6 ‰ BAK oder mehr zu Grunde liegt, kann man mit einer verkehrspsychologischen Einzelintervention u.U. sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Man ist auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gut vorbereitet und man hat (durch einen entpsrechenden Bericht) gute Gründe, die man vortragen kann, um eine Reduzierung der Sperrfrist erreichen.

Ich arbeite in Berlin und im Umland mit wenigen und ausgesuchten Verkehrspsyhologen und Verkehrspsychologinnen zusammen, ferner verfüge ich über ein gutes Netzwerk und bin so in der Lage Ihnen auch in der jeweiligen Region bei Ihnen eine gute Frau oder einen guten Mann anraten zu können.

Die Verkehrspsychologin oder der Verkehrspsychologe sollte Ihren aktuellen Fahreignungsreisterauszug kennen und natürlich auch die Entscheidung/die Entscheidungen, die der angeordneten Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu Grunde liegen. Hier bietet sich an, wenn der Rechtsanwalt und der Verkehrspsychologe/die Verkehrspsychologin engmaschig zusammenarbeiten.

Die Mandanten, die meinem Rat folgen, haben i.d.R. damit auch Erfolg und melden sich wieder, wenn sie den Führerschein wieder in den Händen halten.