Nachfolgend einige Anmerkungen zum Verkehrsrecht, speziell für Radfahrer. Viele Verkehrsteilnehmer nehmen als Fußgänger, als Fahrradfahrer und als Fahrer von Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teil. Radfahrern sind ihre Rechte und Pflichten gegenüber Fußgängern und Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen nicht immer ausreichend klar. Gleiches gilt für Führer von Kraftfahrzeugen. Auch Ihnen ist oft nicht klar, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber Radfahrern haben.
Nicht selten gewinnt man den Eindruck, dass dem Radfahrer seine Rechte gegenüber dem Führer eines Kraftfahrzeuges klar sind und umgekehrt dem Führer eines Kraftfahrzeuges seine Rechte gegenüber Radfahrern - nicht aber die Pflichten. Insbesondere gewinnt man den Eindruck, dass dem Autofahrer, der auf dem Fahrrad sitzt, seine Rechte als Radfahrer bekannt sind, nicht aber dann, wenn er sich im Auto befindet. Auch sind dem Radfahrer seine Rechte auf dem Rad klar, dem Radfaher sind die Rechte der Radfahrer aber oft dann nicht mehr klar, wenn er mit dem Auto unterwegs ist.
Nachfolgend daher ein paar wichtige Stichpunkte zum Verkehrsrecht für Radfahrer, alphabetisch geordnet:
|