Kompetente Rechtsberatung bei Führerscheinverlust, mpu, fahrerflucht -direkt vom Anwalt.

Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin-Luther-Straße 27 ▪ 10777 Berlin

Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
    www.ra-feiertag.de | Startseite
Der Weg zu mir | Sofort-Kontakt
 
 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Verkehrsrecht für Radfahrer

Nachfolgend einige Anmerkungen zum Verkehrsrecht, speziell für Radfahrer. Viele Verkehrsteilnehmer nehmen als Fußgänger, als Fahrradfahrer und als Fahrer von Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teil. Radfahrern sind ihre Rechte und Pflichten gegenüber Fußgängern und Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen nicht immer ausreichend klar. Gleiches gilt für Führer von Kraftfahrzeugen. Auch Ihnen ist oft nicht klar, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber Radfahrern haben.

Nicht selten gewinnt man den Eindruck, dass dem Radfahrer seine Rechte gegenüber dem Führer eines Kraftfahrzeuges klar sind und umgekehrt dem Führer eines Kraftfahrzeuges seine Rechte gegenüber Radfahrern - nicht aber die Pflichten. Insbesondere gewinnt man den Eindruck, dass dem Autofahrer, der auf dem Fahrrad sitzt, seine Rechte als Radfahrer bekannt sind, nicht aber dann, wenn er sich im Auto befindet. Auch sind dem Radfahrer seine Rechte auf dem Rad klar, dem Radfaher sind die Rechte der Radfahrer aber oft dann nicht mehr klar, wenn er mit dem Auto unterwegs ist.

Das Verkehszivilrecht für Radfahrer weist die Besonerheit auf, dass ein Radfahrer nur für Verschulden haftet; eine verschuldensunabhänige Haftung wie für Kraftfahrzeuge gibt es bei Fahrrädern nicht.

Kraftfahrer können sich entlasten, wenn der Unfall folge höherer Gewalt ist. Hier ist zu sagen, dass Radfahrer für Kraftfahrer keine höhere Gewalt sind. Auch finden immer wieder Unfälle mit Radfahrn statt, bei denen keine Berührung der Unfallbeteiligten stattfindet, was auch nicht erforderlich ist.

Versicherungsrechtlich gilt, dass es eine Versicherungspflicht für Radfahrer nicht gibt.

Nachfolgend daher ein paar wichtige Stichpunkte zum Verkehrsrecht für Radfahrer, alphabetisch geordnet:


Für den Inhalt kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Auch ist es nicht möglich, sich auf diese Seiten im Einzelfall zu berufen. Sie dienen der Information und können keine anwaltliche Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2011 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand:22.12.2011

   

Aktuell
Mandatsaufnahmebogen
Alkoholgrenzen Straßenverkehr
Begleitetes Fahren ab 17
E-Bikes & Pedelecs
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
/ Wegfall der 2-Jahres-Frist

Bußgeldrechner
Alkoholverbot für Fahranfänger
Straßenverkehrsrecht von A - Z
Vollmachten


Kontakt
Tel.: 030/20 64 94 47
Fax.: 030/20 64 94 48
Mobil: 0175/568 34 39
e-mail: info@ra-feiertag.de
 

Suchen auf ra-feiertag.de
Rechtsanwalt in Berlin. Hilfe bei Führerscheinproblemen, Fahrerlaubnisrecht und Fahrerlaubnisfragen