Kompetente Rechtsberatung bei Führerscheinverlust, mpu, fahrerflucht -direkt vom Anwalt.

Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin-Luther-Straße 27 ▪ 10777 Berlin

Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
    www.ra-feiertag.de | Startseite
Der Weg zu mir | Sofort-Kontakt
 
 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Der Verkehrsunfall (was tun?!):

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie die Unfallstelle absichern, umgehend Polizei und - wenn erforderlich - einen Rettungswagen rufen.

Keinesfalls sollten Sie gegenüber dem Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis abgeben. Drängen Sie darauf, dass nichts verändert wird, bevor die Polizei eingetroffen ist. Stets sollten Sie Beweise sichern. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Zeugen, fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle an und notieren Sie sich den Namen, die Anschrift des Unfallgegners, das Kennzeichen des/der Fahrzeuge, die in den Unfall verwickelt waren und lassen Sie sich den Haftpflichtversicherer (mit Versicherungsnumme) nennen.

Nach einem Unfall wird u.U. die gegngerische Versicherung auf sie zu kommen und Ihnen - vermeintlich - einen umfassenden Schadensservice bieten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung vertritt jedoch ihre eigenen Interesse, nicht Ihre Interessen.

Ich dagegen rate dazu, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen einzuschalten. Ich arbeite regelmäßig mit dem KFZ-Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Satanowsky zusammen. Dort wird Ihnen ein Gutachten erstellt, wenn der Schaden nicht die sog. Bagatellgrenze erreicht, wird dort lediglich ein Kostenvoranschlag erstellt. Auch die Kosten des Sachverständigen sind Teil des Schadens, also vom Unfallverursacher zu tragen. Dort müssen Sie nicht in Vorleistung treten, Sie sollten daher nicht aus Kostengründen die Beauftragung scheuen.

Gerne bin ich dazu bereit mit Ihnen ein Beratungsgespräch zu führen. Wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, sind die Rechtsanwaltskosten Teil des Schadens, werden also vom Unfallgegner getragen. Wenn Sie ohnehin rechtsschutzversichert sind, ist die Frage der Kosten für Sie ohnehin nicht von Bedeutung.

Hierbei kann ich mit Ihnen gemeinsam klären, ob Nutzungsausfallenschädigung geltend gemacht werden sollt oder ob ein Mietwagen unvermeidbar ist. Dies ist insoweit von Bedeutung, als Sie als Geschädigter eine Schadensminderungspflicht haben und gehalten sind, nicht vorschnell ein überteuertes Mietfahrzeug in Anspruch zu nehmen. Auch kann ich mit Ihnen erörten und für Sie berechnen, ob es ratsam ist, eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung (zunächst) in Anspruch zu nehmen. Wenn nicht ein Totalschaden vorliegt, ist zu erörtern, ob der Schaden repariert werden soll oder ob Sie eine Abrechnung auf Basis des Sachverständigengutachtens wünschen. Weiteres gilt es zu beachten, wenn es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt oder wenn das Fahrzeug finanziert ist. Weiteres gilt es zu beachten, wenn neben dem Sachschaden Personenschaden hinzukommt. Hier sind weitere Ansprüche geltend zu machen (Schmerzensgeld, Verdientausfall u.s.w.).

Wenn Sie mir sodann als Anwalt das Mandat zur Unfallregulierung erteilen, ist es meine Aufgabe Ihre rechtlichen (und damit Ihre wirtschaftlichen) Interessen optimal und zeitnah durchzusetzen.

Auf den weiteren Seiten informiere ich über einzelne Schadenspostionen, wie den Nutzungsausfall (statt dessen: Inanspruchnahme eines Mietwagens), Abschleppkosten, die Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.v.m.

 

 

 

 

Für den Inhalt kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Auch ist es nicht möglich, sich auf diese Seiten im Einzelfall zu berufen. Sie dienen der Information und können keine anwaltliche Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2011 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand:22.12.2011

 
   

Aktuell
Mandatsaufnahmebogen
Alkoholgrenzen Straßenverkehr
Begleitetes Fahren ab 17
E-Bikes & Pedelecs
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
/ Wegfall der 2-Jahres-Frist

Bußgeldrechner
Alkoholverbot für Fahranfänger
Straßenverkehrsrecht von A - Z
Vollmachten


Kontakt
Tel.: 030/20 64 94 47
Fax.: 030/20 64 94 48
Mobil: 0175/568 34 39
e-mail: info@ra-feiertag.de
 

Suchen auf ra-feiertag.de
Rechtsanwalt in Berlin. Hilfe bei Führerscheinproblemen, Fahrerlaubnisrecht und Fahrerlaubnisfragen