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Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Nutzungsausfall(entschädigung):

Dem geschädigten Fahrzeugeigentümer steht Schadensatz zu, soweit er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann. Der Nutzungsausfall stellt eine Schadensposition dar, die für die Dauer Reparartur bzw. für die Zeit besteht, die erforderlich ist, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Die Höhe kann ich für Ihren Fahrzeugtyp ermitteln. Nutzungsausfall wird nur gewährt, wenn kein Mietfahrzeug angemietet wird und wenn (im Fall eines repararturfähigen Schadens) auch tatsächlich repariert wird oder wenn nach einem Totalschaen auch tatsächlich ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Ferner ist erforderlich, dass während des Nutzungsaufalls eine Nutzungsmöglichkeit besteht und ein sog. Nutzungswille vorhanden ist.

Nutzungsausfall kann auch für ältere Fahrzeuge gewährt werden. Die Tabellensätze liegen für PKW zwischen 27 EUR und 99 EUR pro Kalendertag, für Motorräder zwischen 10 EUR und 66 EUR.

Wenn nicht zwingend ein Mietwagen erforderlich ist, rate ich in jedem Fall dazu, Nutzungsausfall zu verlangen und ein Mietfahrzeug nicht in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

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Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2010 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand: 07.09.2010

 
   

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