Sie haben ein Problem mit dem Führerschein bzw. Ihrer Fahrerlaubnis? Dann benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der mit den Fragen rund um den Führerschein, dem Fahrerlaubnisrecht, vertraut ist. Als Anwalt in Berlin habe ich mich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Es geht um das leidige Thema Punkte in Flensburg, ein (drohendes) Fahrverbot, die Fahrerlaubnis auf Probe, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder um die Medizinsch-Psychologische Untersuchung (MPU), auch Idiotentest genannt?
Oft geht es um ganz persönliche und berufliche Probleme, nicht nur um den
Führerschein, z.B. Alkohol am Steuer kann auch den
Arbeitsplatz bedrohen. Dies gilt bei Weitem nicht nur für Berufskraftfahrer, z.B.
Taxifahrer, die stets auch den Erhalt des Personenbeförderungsscheins (P-Schein) im Auge haben müssen. Ist der Führerschein z.B. nach einer Alkoholfahrt beschlagnahmt worden, muss der Anwalt sofort die richtigen Weichen
stellen. Gleiches gilt für den Fragenkreis Drogen (z.B. Kokain oder
Cannabis); auch ein Joint bedroht die Fahrerlaubnis.
Es gilt, die Sperrfrist im Auge zu behalten, die Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis und die vielleicht vermeidbare MPU. Nicht nur eine
Straftat wie Unfallflucht bzw. Fahrerflucht oder Trunkenheit am
Steuer bedrohen die Fahrerlaubnis, auch eine Ordnungswidrigkeit wird u.U.
zur Geldbuße oder Fahrverbot führen (im schlimmsten Fall zur Entziehung der
Fahrerlaubnis). Außerdem drohen Punkte in Flensburg.
Einen Bußgeldrechner, der Sie über die Folgen von Geschwindigkeitsverstößen
informiert, finden Sie hier. Ab dem 01.02.2009 gilt der neue Bußgeldkatalog (ab Tatbegehung!).
Bitte beachten Sie, dass der Bußgeldrechner den Regelsatz zwar ermitteln kann,
aber nicht den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht wird. Gerade hier
sind viele Aspekte zu berücksichtigen und anwaltliches Handeln ist gefordert:
Es muss häufig daran gearbeitet werden, dass die Behörde oder das Gericht
eben nicht nur schematisch nach Bußgeldkatalog und seinen Regelsätzen vorgeht, sondern die Umstände der Tat würdigt und auch berücksichtigt, dass
der Betroffene u.U. seine Arbeit verliert. Der Vortrag, man sei auf den Führerschein beruflich
angewiesen, ist jedem bekannt und reicht allein nicht aus.
Ein mir besonders wichtiges Thema ist die MPU.
Die MPU nur als Idioten-Test zu bezeichnen, hilft Ihnen nicht weiter. Vielmehr muss es gemeinsames Ziel sein, durch optimale Vorbereitung auf die MPU die führerscheinlose Zeit möglichst kurz zu halten und sinnvoll zu nutzen. Wenn eine Sperrfrist bereits angeordnet wurde, sollte die Aufhebung oder Verkürzung der Sperrfrist angestrebt werden.
Je eher Sie sich um Ihr Problem kümmern, um so besser sind die Aussichten auf den gewünschten Erfolg - die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Gernerell gilt, dass im Verkehrsrecht schnell gehandelt werden muss. Geht es um eine Schadensregulierung, werden Sie das Ihnen zustehende Geld möglichst schnell haben wollen, in fahrerlaubnisrechtlichen Fragen sollte ebenfalls keine Zeit verschenkt werden. Bei mir gilt das Prinzip, dass ich die ersten Schritte noch am Tag der Mandatsübertragung einleite. Ein Mandat können Sie begründen, wenn Sie es wollen und wann Sie wollen. Ich werde Sie nicht auf einen Termin in der "nächsten Woche" vertrösten. Es gilt Ihre Interessen optimal und schnell durchzusetzen.
Im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann ich sagen, dass es aussichtslose Fälle nicht gibt. Bei einer noch so aussichtslosen Verteidigung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes kann es vorkommen, dass die Aktenlage ergibt, dass das Prüfgerät nicht mehr geeicht war, die Blutprobe rechtlich angreifbar ist o.ä. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! Gleiches gilt für das Verkehrsstrafrecht, etwa für das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die Nötigung. Besonders gutes und intensives anwaltliches Arbeiten ist erforderlich, wenn der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr im Raum steht.
Als Anwalt in Berlin biete ich Ihnen meine Beratung und Vertretung bei allen Fragen, die das Verkehrsrecht und insbesondere die Fahrerlaubnis berühren, gerne an. Ich weise darauf hin, dass ich bundesweit tätig bin.
Mit freundlichen Grüßen
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