Kompetente Rechtsberatung bei Führerscheinverlust, mpu, fahrerflucht -direkt vom Anwalt.

Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin-Luther-Straße 27 ▪ 10777 Berlin

Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Arbeitsrecht und Kraftfahrzeug:

Die Berührungspunkte zwischen dem Arbeitsrecht und dem Straßenverkehrsrecht sind vielfältig. Hier werden nur die Punkte angesprochen, die in meiner beruflichen Praxis als Anwalt in Berlin am häufigsten vorkommen. Der Arbeitnehmer kann sich z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg im Straßenverkehr verletzen, geht es um Berufskraftfahrer wird der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsrecht und dem Straßenverkehrsecht schnell deutlich. Ganz allgemein ist im Arbeitsrecht das Thema Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch ein häufiger Anlass für eine außerordentliche (fristlose), krankheitsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung. Schon ein Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann zu massiven Problemen am Arbeitsplatz führen. Es stellen sich aber weitere Fragen, die das Straßenverkehrsrecht und das Arbeitsrecht berühren und hier nicht angesprochen werden.

  • Darf z.B. der Arbeitgeber die Frage nach einer früheren Entziehung der Fahrerlaubnis (insbesondere nach dem Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis) stellen?
  • Darf der Arbeitnehmer auf diese Frage die Unwahrheit sagen?
  • Darf der Arbeitgeber z.B. einen Verkehrszentralregisterauszug verlangen, wenn er einen Arbeitnehmer einstellen will?
  • Darf der Arbeitgeber die jährliche Vorlage eines Verkehrszentralregisterauszuges seines Arbeitnehmers verlangen?
  • Muss der Arbeitnehmer auf eine bestehende oder bewältigte Alkohol- bzw. Drogenproblematik von sich aus hinweisen?
  • Droht nach einer Kündigung wegen einer Alkohol- bzw. Drogenproblematik eine Sperrzeit?

Die hier angesprochenen Punkte sind:

  • Gegen den Arbeitnehmer ist ein Fahrverbot verhängt worden. Er kann daher für einen oder gar drei Monate seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen. Hier kann sich die Frage stellen, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Fahrverbots gerechtfertigt ist. Dieser Fragenkreis wird hier angesprochen.
  • Das Problem verschärft sich, wenn die Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers entzogen wurde. Erläuterungen zur Kündigung wegen erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis finden Sie hier.
  • Der Abeitnehmer hat ein Alkohol- bzw. Drogenproblem. Der Arbeitgeber spricht daher eine Kündigung aus. Anmerkungen zur Kündigung wegen einer Suchtproblematik finden Sie hier.

* Die Abgrenzung zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird hier erläutert. Eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis findet sich hier.

Insbesondere wenn es um eine Alkohol- bzw. Drogenproblematik geht, sind die Berührungspunkte zwischen dem Arbeitsrecht und dem Straßenverkehrsrecht für den Arbeitnehmer existenziell wichtig. Eine anwaltliche Beratung ist hier häufig hilfreich, eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine nicht gemeisterte MPU führen dem Betroffenen manchmal überhaupt erst vor Augen, dass eine Alkohol-bzw. Drogenproblematik besteht. Jedenfalls ist es angebracht, dass Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen und "die Reißleine ziehen". Hierbei ist hilfreich, wenn sich der Anwalt mit den Fragen "rund um den Führerschein" auskennt und das allgemeine Handwerkszeug im Arbeitsrecht beherrscht. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitsrecht kurze Fristen kennt. Hier gilt es also keine Zeit zu verlieren.

Meine anwaltliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit diesem Fragenkreis biete ich Ihnen gerne an.

 

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Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2011 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand:19.04.2012

 
   

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