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Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin-Luther-Straße 27 ▪ 10777 Berlin

Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Vollmachten:

Sie können sich hier ein Vollmachtsformular downloaden und ausdrucken. Die Vollmacht berechtigt mich, Sie gegenüber Behörden, Gerichten, Versicherungen oder sonstigen Personen zu vertreten. Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt regelmäßig auf der Grundlage eines Dienstvertrages. Allein durch die Zusendung einer Vollmacht, vor allem unverlangt, kommt kein Mandat zustande.

Sie können die Vollmacht/en mit Ihren entsprechenden Daten ergänzen mir mit Ihrer Originalunterschrift an mein Büro übersenden.

Die Vollmachtsformulare stehen Ihnen im pdf-Dateiformat zur Verfügung. Zum Öffnen bzw. Ausdrucken der Vollmachten benötigen Sie den Adobe® Reader®, den Sie sich bei Bedarf kostenlos herunterladen können.
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Die Allgemeine Vollmacht wird im Verkehrsrecht insbesondere in der zivilrechtlichen Unfallabwicklung, in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten und im Fahrerlaubnisrecht (für die Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde im gerichtlichen Verfahren) benötigt.

Eine Strafprozess-Vollmacht legitimiert mich zu Ihrer Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.

Beachten Sie bitte auch, dass es in einer Angelegenheit erforderlich werden kann, mehrere Vollmachten auszustellen.


Für den Inhalt kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Auch ist es nicht möglich, sich auf diese Seiten im Einzelfall zu berufen. Sie dienen der Information und können keine anwaltliche Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2010 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand: 07.09.2010

   

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